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   BPatG, 18.05.2011 - 25 W (pat) 518/10   

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BPatG, 18.05.2011 - 25 W (pat) 518/10 (https://dejure.org/2011,20621)
BPatG, Entscheidung vom 18.05.2011 - 25 W (pat) 518/10 (https://dejure.org/2011,20621)
BPatG, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 25 W (pat) 518/10 (https://dejure.org/2011,20621)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Türkischer Apfel (Wort-Bild-Marke)" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wort-/Bildmarke "Türkischer Apfel" für die Waren Tee und alkoholfreie Getränke ist aufgrund ihres rein beschreibenden Charakters nicht unterscheidungskräftig und freihaltebedürftig; Fehlende Unterscheidungskraft der Wort-/Bildmarke "Türkischer Apfel" für die Waren Tee ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Türkischer Apfel (Wort-Bild-Marke)" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Türkischer Apfel (Wort-Bild-Marke)" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Türkischer Apfel (Wort-Bild-Marke)" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 18.05.2011 - 25 W (pat) 518/10
    Es genügt also, wenn die angemeldete Marke in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als beschreibende Angabe geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 31 - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).

    Für die Eignung als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 29 - Chiemsee; EuGH GRUR 2006, 411, Tz. 24 - Matratzen Concord).

    Dabei kommt es in erster Linie auf die aktuellen Verhältnisse in dem Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen an, jedoch ist auch die Berücksichtung des Allgemeininteresses an der Freihaltung der jeweiligen Angabe im Hinblick auf deren künftig beschreibende Verwendung zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 31 - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 18.05.2011 - 25 W (pat) 518/10
    Es genügt also, wenn die angemeldete Marke in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als beschreibende Angabe geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 31 - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).

    Dabei kommt es in erster Linie auf die aktuellen Verhältnisse in dem Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen an, jedoch ist auch die Berücksichtung des Allgemeininteresses an der Freihaltung der jeweiligen Angabe im Hinblick auf deren künftig beschreibende Verwendung zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 31 - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).

    Dies hat der EuGH mehrfach entschieden (ständige Rspr., vgl. EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229, Tz. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674, Tz. 42 - 44 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Tz. 63 - Henkel).

  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 18.05.2011 - 25 W (pat) 518/10
    Dies entspricht auch der ständiger Rechtsprechung des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 2008, 1093, Tz. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya mit ausführlicher Begründung und zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 18.05.2011 - 25 W (pat) 518/10
    Dies hat der EuGH mehrfach entschieden (ständige Rspr., vgl. EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229, Tz. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674, Tz. 42 - 44 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Tz. 63 - Henkel).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 18.05.2011 - 25 W (pat) 518/10
    Jedoch sind dabei an den erforderlichen bildlichen "Überschuss" umso größere Anforderungen zu stellen je deutlicher der beschreibende Charakter der fraglichen Angabe selbst hervortritt (vgl. BGH GRUR 1998, 394, 396 "Motorrad Active Line"; BGH GRUR 1997, 634 "Turbo II"; BGH GRUR 2001, 1153 "antiKALK"; vgl. auch Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdn. 338).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 18.05.2011 - 25 W (pat) 518/10
    Für die Eignung als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 29 - Chiemsee; EuGH GRUR 2006, 411, Tz. 24 - Matratzen Concord).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 18.05.2011 - 25 W (pat) 518/10
    Dies hat der EuGH mehrfach entschieden (ständige Rspr., vgl. EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229, Tz. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674, Tz. 42 - 44 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Tz. 63 - Henkel).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 18.05.2011 - 25 W (pat) 518/10
    Zwar können schutzunfähige Wortbestandteile durch eine besondere bildliche Ausgestaltung einen schutzbegründenden "Überschuss" erreichen (vgl. BGH GRUR 1991, 136, "NEW MAN; vgl. auch Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdn. 338).
  • BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95

    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung;

    Auszug aus BPatG, 18.05.2011 - 25 W (pat) 518/10
    Jedoch sind dabei an den erforderlichen bildlichen "Überschuss" umso größere Anforderungen zu stellen je deutlicher der beschreibende Charakter der fraglichen Angabe selbst hervortritt (vgl. BGH GRUR 1998, 394, 396 "Motorrad Active Line"; BGH GRUR 1997, 634 "Turbo II"; BGH GRUR 2001, 1153 "antiKALK"; vgl. auch Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdn. 338).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 18.05.2011 - 25 W (pat) 518/10
    Dies entspricht auch der ständiger Rechtsprechung des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 2008, 1093, Tz. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya mit ausführlicher Begründung und zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen).
  • BPatG, 27.11.2012 - 25 W (pat) 551/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Persischer Granatapfel" - Freihaltungsbedürfnis -

    Im Übrigen ist bekannt, dass Früchte in vielfältiger Weise als (geschmackgebende) Zutat zu den hier beanspruchten Waren verwendet werden können, nicht nur im Zusammenhang mit (Früchte-) Tee oder alkoholfreien (Frucht-) Getränken, Fruchtsirup, Getränkepulvern und mit Fruchtgeschmack versetzten Mineralwässern, sondern insbesondere auch im Zusammenhang mit Kakao, Kaffee, Kaffee-Ersatzmitteln und Schokolade (vgl. insoweit die Senatsentscheidung 25 W (pat) 518/10 - Türkischer Apfel vom 18. Mai 2011, die eine andere Markenanmeldung der Anmelderin mit nahezu identischem Warenverzeichnis betraf).
  • BPatG, 30.05.2012 - 25 W (pat) 62/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Cereal Crunch" - keine Unterscheidungskraft - keine

    Die Gestaltungsmerkmale - Schriftbild, Bogenform, unterschiedliche Farben und Schattierungen innerhalb der Wortbestandteile - sind auch in ihrer Gesamtheit keineswegs ungewöhnlich, sondern halten sich im Rahmen des Werbeüblichen und erscheinen nicht geeignet, die warenbeschreibende Bedeutung der Wortbestandteile ausreichend in den Hintergrund treten zu lassen und damit herkunftshinweisend zu wirken (vgl. auch die Senatsentscheidung 25 W (pat) 518/10 vom 18. Mai 2011 - Türkischer Apfel, veröffentlicht in PAVIS PROMA, sowie Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdn. 150 ff. und Rdn. 410 ff. mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
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